| Sprechen Sie unsere vielfältigen Aktivitäten an? Überlegen Sie sich als junge Eltern ihr Kind zu taufen? Spricht es Sie an, wie die Kinder im Religions- und Konfirmandenunterricht begleitet werden? Überzeugt es Sie, wie die Evangelische Kirche sich für Menschen in schwierigen Lebenssituationen einsetzt? Möchten Sie zu einer Gemeinschaft gehören, die sich von Gottes leidenschaftlicher Liebe berühren lassen will? Viele Menschen beginnen über einen Neuanfang mit der Kirche nachzudenken, wenn sie ein Kind erwarten, sich kirchlich trauen lassen ode ein Patenamt übernehmen wollen. Auch schwere Erfahrungen im eigenen Leben, können die Frage nach Gott und Kirche wachrufen. Nehmen Sie ungeniert mit Pfarrer Thomas Schüpbach-Schmid oder einem Mitglied der Kirchenvorsteherschaft Kontakt auf! Ein einfaches Schreiben an die Kirchenvorsteherschaft, worin Sie Ihren Wunsch nach einem Wieder- oder Neueintritt kund tun, ist die Voraussetzung für den Kircheneintritt. |
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| Kirchenaustritt | Spielen Sie mit dem Gedanken, aus der Evangelischen Kirche auszutreten? Möchten Sie Steuern sparen? Sind Sie mit dem Pfarrer oder der Behörde unzfrieden? Ist Ihnen unsere Kirche zu unverbindlich oder aber zu eng? Dann treten Sie NICHT gleich zur Kirche aus! Suchen Sie mit uns das Gespräch, mit dem Pfarrer oder der Kirchgemeindepräsidentin. Der Staat St. Gallen verlangt, dass Austretende eine schrifliche Erklärung mit amtlich beglaubigter Unterschrift (Einwohneramt) bei der Kirchenvorsteherschaft einreichen. |